Die Aufgabe des Staates besteht einzig und allein darin, Dienstleister für die Bürger zu sein. Dienstleistungen, die darin bestehen, für ein vernünftiges, sicheres, gewaltfreies und sozial ausgewogenes Zusammenleben seiner Bürger Sorge zu tragen.
Keinesfalls ist der Staat Selbstzweck, Wirtschaftsunternehmung oder Selbstbedienungsladen.
Aus dieser Definition ergibt sich, welche Wirtschafts- oder Verwaltungsbereiche in den Händen des Staates bleiben müssen und welche in private Hände gehören.
Dabei muß aber immer berücksichtigt werden, daß privatisierte Unternehmungen immer versuchen werden, gewinnorientiert zu arbeiten. Das gilt sowohl auf der Kostenseite als auch auf der Ertragsseite.
In allen Bereichen, die eine soziale Komponente benötigen, kann es durchaus sinnvoll sein, daß der Staat zur Wettbewerbsverschärfung und zur Preisregulierung Wirtschaftsunternehmungen betreibt, z.B. im Bankwesen, Pharmaunternehmungen, Telekommunikation, Energiebelieferung, Freizeiteinrichtungen, öffentlichem Personenverkehr, Straßenwesen und Bildung.
Letztendlich muß festgehalten werden, daß jeder Staatsbereich mit Treuhandgeldern (Steuern) wirtschaftet und daß diese Mittel effektiv und kostenbewußt eingesetzt werden.