Bundespräsident Horst Köhler tritt zurück!
Die PsgD hat sich in letzter Zeit bewußt mit Kommentierungen zur Tagespolitik zurück gehalten. Doch wenn der oberste "Hüter des Grundgesetzes" zurück tritt, darf auch eine Partei wie die PsgD nicht länger schweigen.
Denn, man kann es drehen und wenden wie man möchte, hat Bundespräsident Köhler nicht einfach nur seinen Rücktritt erklärt. Vielmehr muss der Rücktritt als Entzug des verfassungsrechtlichen Vertrauens in die aktuelle Regierung gewertet werden.
Die PsgD zollt Herrn Köhler jeglichen Respekt zu seiner Entscheidung und bedauert, dass es zu diesem Schritt kommen musste.
Es musste zu diesem Schritt durch Herrn Köhler kommen, weil in der Geschichte der Bundesrepublik noch keine andere Bundesregierung so viele nicht verfassungskonforme Gesetze verabschiedet hat, wie die Regierung Merkel.
Herr Horst Köhler war stets ein Bundespräsident aller Bürger in Deutschland, was man von unserer Kanzlerin und ihrem Vice-Kanzler so nicht behaupten kann.
Der Rücktritt unseres Bundespräsidenten ist als Resümee entgegen der Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung gegenüber den Menschen im Land zu verstehen.
Diesem Text auf der HP der PsgD kann ich weitestgehend zustimmen. Ich habe das Ereignis bei den Grundgesetz Aktivierern wie folgt kommentiert:
Berlin - "Ich erkläre meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten", sagte Horst Köhler am Montag in Berlin. Der Bundespräsident begründete seine Entscheidung mit der Kritik an seinen Äußerungen in Zusammenhang mit dem Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr.
Quelle: spiegel.de
Diese Entscheidung überrascht mich. Ich meine, dass man jetzt ernsthaft das Thema "Direktwahl des Bundespräsidenten" auf die politische Tagesordnung setzen sollte.
Weitere Alternativen (Direktwahl der Bundesversammlung) sind auf der Hauptseite von Grundgesetz Aktiv beschrieben:
Grundgesetz Aktiv
Auszug:
1. Das angestrebte Ziel kann nur mit einer deutlich verbesserten Gewaltenteilung erreicht werden. Wir wollen den bisherigen Bundespräsidenten und den Bundesverfassungsrichtern keine Vorwürfe machen. Jedoch ist nach übereinstimmender Auffassung aller Mitwirkenden die Besetzung dieser Ämter ausschließlich durch Übereinkunft der eingangs genannten kleinen Personengruppe führender Parteipolitiker unakzeptabel. Dazu sind entgegen der heutigen Regelungen, dass der Bundespräsident auf einer von der vorbezeichneten kleinen Gruppe von Parteipolitikern besetzten Bundesversammlung gewählt wird und die Verfassungsrichter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt werden, sowohl der Bundespräsident als auch die Verfassungsrichter auf einem demokratischerem Wege als bisher zu wählen. Wie dies genau zu erfolgen hat, wird auf der Gründungsversammlung der künftigen Partei beschlossen werden. Vor der letzten Überarbeitung dieser Seite war nur folgender Vorschlag hier veröffentlicht:
Künftig soll eine völlig neu in der Verfassung zu verankernde Bundesversammlung direkt vom Volk gewählt werden und sowohl den Bundespräsidenten als auch die Verfassungsrichter bestimmen. Da diese Aufgabe nur wenig Zeit in Anspruch nimmt, können auch solche Personen für einen Sitz in der Bundesversammlung kandidieren, die parteilos und keine Berufspolitiker sind. Es kommt nur darauf an, im jeweiligen Wahlkreis ein besonders hohes Ansehen bei der örtlichen Bevölkerung zu genießen.